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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 03. März 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Jasser Seyam Webdesign & Entwicklung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

1.2 Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass die Beauftragung überwiegend zu Zwecken seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Vertragspartner; in diesem Fall gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.4 Sollte der Kunde entgegen der Bestätigung nach Ziffer 1.2 als Verbraucher (§ 13 BGB) handeln, bleiben diese AGB im Rahmen des rechtlich Zulässigen anwendbar. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften gehen im Zweifel vor.

1.5 Technische oder gestalterische Abweichungen bleiben im zumutbaren Rahmen vorbehalten, sofern sie den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

2. Vertragsschluss & Leistungsumfang

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor Zahlung einer vereinbarten Anzahlung mit der Leistungserbringung zu beginnen.

2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung im Angebot. Änderungs- oder Erweiterungswünsche (Change Requests), die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert nach Zeitaufwand vergütet.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (z. B. Subunternehmer oder Dienstleister) einzusetzen.

2.4 Kündigung durch den Kunden
2.4.1 Kündigt der Kunde den Auftrag vor Fertigstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Aufwendungen abzurechnen.
2.4.2 Zusätzlich kann eine pauschale Entschädigung für den entgangenen Gewinn in Höhe von 10 % des noch nicht erbrachten Auftragswertes verlangt werden, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.

2.5 Projektunterbrechung:
2.5.1 Sollte der Kunde über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen keine erforderlichen Inhalte, Freigaben oder Rückmeldungen bereitstellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt vorübergehend zu pausieren.
2.5.2 Vereinbarte Zeitpläne verschieben sich entsprechend.

2.6 Projektstillstand:
2.6.1 Stellt der Kunde erforderliche Inhalte, Freigaben oder Rückmeldungen über einen Zeitraum von mehr als 45 Tagen nicht bereit, gilt das Projekt als ruhend.
2.6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.
2.6.3 Eine spätere Wiederaufnahme des Projekts erfolgt nur nach erneuter Terminvereinbarung und kann gesondert vergütet werden.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, rechtliche Texte etc.) vollständig, rechtzeitig und in geeigneter digitaler Form zur Verfügung.

3.2 Keine Rechtsberatung: Der Auftragnehmer erbringt keine rechtliche Beratung. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

3.3 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Zusätzlich entstehender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.4 Stellt der Kunde erforderliche Inhalte oder Freigaben trotz Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen bereit, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag abzurechnen, soweit Leistungen bereits erbracht wurden. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

4. Abnahme & Gewährleistung

4.1 Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf.

4.2 Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung schriftlich unter Angabe konkreter Mängel widerspricht oder die Website produktiv nutzt. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

4.3 Der Auftragnehmer gewährleistet die Darstellung der Website in den zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen gängiger Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) auf Desktop und mobilen Endgeräten.

4.4 Bei Einsatz von CMS, Themes oder Plugins Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für deren dauerhafte Funktion, Sicherheit oder Weiterentwicklung.

4.5 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Suchmaschinenplatzierungen, Besucherzahlen oder Umsätze.

4.6 Eine vollständige Kompatibilität mit allen existierenden Browsern, Geräten oder zukünftigen Softwareversionen kann nicht gewährleistet werden.

4.7 Änderungswünsche:
4.7.1 Nach erfolgter Abnahme sind weitere Änderungen oder Erweiterungen nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.
4.7.2 Änderungswünsche des Kunden nach Abnahme werden, sofern technisch möglich, gesondert nach Aufwand oder auf Basis eines neuen Angebots berechnet.

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen (z. B. 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Abnahme).

5.4 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Für Mahnungen kann eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 € verlangt werden, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Weitergehende Verzugsschäden bleiben unberührt.

5.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge zurückzuhalten. Bei ausbleibender Mitwirkung des Kunden über einen Zeitraum von 30 Tagen kann der Auftragnehmer das Projekt pausieren; dadurch entstehende Mehraufwände sind gesondert zu vergüten.

5.7 Leistungsverweigerungsrecht / Sperrung:
5.7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die erbrachten Leistungen vorübergehend einzuschränken oder technisch zu sperren (z. B. Deaktivierung der Website oder Einschränkung des Zugangs), bis sämtliche offenen Forderungen vollständig beglichen sind.
5.7.2 Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.

5.8 Nutzungsrechte vor Zahlung: Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Kunden jede produktive Nutzung der erstellten Website untersagt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Website bis zur vollständigen Zahlung eingeschränkt bereitzustellen oder technisch zu deaktivieren.

6. Urheberrecht & Nutzungsrechte

6.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der finalen Website.

6.2 Offene Quelldateien und Entwurfsdateien sind nicht Bestandteil der Leistung und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.

6.3 Referenznennung:
6.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Projekt nach Fertigstellung zu Referenzzwecken für eigene Werbezwecke zu verwenden.
6.3.2 Dies umfasst insbesondere die Darstellung der Website, Screenshots, Projektbeschreibungen sowie die Nennung des Kundennamens und (sofern vorhanden) des Unternehmenslogos auf der Website des Auftragnehmers, in Präsentationen sowie in Social-Media-Auftritten.
6.3.3 Ein Hinweis im Footer der Website („Jasser Seyam Webdesign & Entwicklung“) darf durch den Auftragnehmer platziert werden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

6.4 Eigentum an Entwürfen und Quellcode:
6.4.1 Alle Entwürfe, Konzepte, Programmierungen und Quellcodes bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
6.4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, diese vor vollständiger Zahlung zu nutzen, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.

6.5 Weitergabe an Dritte:
6.5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Entwürfe, Konzepte, Layouts, Quellcodes oder sonstige Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers vor vollständiger Bezahlung an Dritte weiterzugeben oder durch Dritte weiterentwickeln zu lassen.
6.5.2 Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an andere Entwickler, Agenturen oder Dienstleister.
6.5.3 Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich der Auftragnehmer vor, Schadensersatz geltend zu machen.

6.6 Drittkomponenten: Für eingesetzte Komponenten Dritter (z. B. Plugins, Frameworks oder Bibliotheken) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle, sofern die Website bei Übergabe dem aktuellen Stand der Technik entsprach und kein Wartungsvertrag besteht.

7.4 Der Auftragnehmer schuldet keine absolute Sicherheit der erstellten Website gegen Hackerangriffe oder sonstige Sicherheitsvorfälle.

7.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden, unsichere Zugangsdaten, unsichere Plugins oder Hackerangriffe entstehen.

7.6 Nach Übergabe der Zugangsdaten liegt die Verantwortung für deren sichere Aufbewahrung beim Kunden.

7a. Hosting, Domains & Drittleistungen

7a.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter, insbesondere Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, E-Mail-, Cloud- oder Zahlungsdienstleister. Ausfälle und Datenverluste liegen außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

7a.2 Die Verantwortung für Serverkonfiguration, Firewall, Backups und Server-Sicherheit liegt beim jeweiligen Hosting-Anbieter, sofern kein separater Wartungsvertrag vereinbart wurde.

7a.3 Domains werden im Namen und auf Rechnung des Kunden registriert. Der Auftragnehmer tritt lediglich als technischer Vermittler auf.

7b. Wartung & Updates

7b.1 Nach Abnahme besteht keine Verpflichtung zur Wartung, Pflege, Sicherung oder Aktualisierung der Website, sofern kein separater Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.

8. Wartungsverträge (Abonnement)

8.1 Leistungsumfang: Sofern ein Wartungsvertrag (Abonnement) abgeschlossen wurde, übernimmt der Auftragnehmer im vereinbarten Umfang die technische Pflege der Website. Dies umfasst, soweit vertraglich vereinbart, insbesondere:

  • Einspielen sicherheits- und funktionsrelevanter Updates für CMS/Framework und Plugins/Abhängigkeiten,
  • Überwachung der Erreichbarkeit in angemessenem Umfang (keine 24/7-Garantie),
  • regelmäßige Backups gemäß vereinbartem Intervall,
  • Wiederherstellungsversuche (Restore) im Backup-Fall im vertraglich vereinbarten Rahmen.

8.2 Voraussetzungen / Mitwirkung: Der Kunde stellt die erforderlichen Zugänge (z. B. Hosting, Domain, Admin-Accounts) bereit und sorgt dafür, dass notwendige Lizenzen von Drittanbietern (z. B. Premium-Plugins/Themes) gültig sind. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Zugänge/Lizenzen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.

8.3 Inhaltliche Änderungen: Sofern das Wartungspaket ein Änderungsbudget enthält, umfasst dies ausschließlich kleinere Anpassungen bestehender Inhalte (z. B. Text- oder Bildwechsel innerhalb bestehender Seiten) innerhalb der vereinbarten Stunden/Monatskontingente. Nicht enthalten sind insbesondere:

  • Erstellung neuer Unterseiten/Landingpages,
  • Programmierung neuer Funktionen/Features oder Integrationen,
  • Redesign/Änderungen am grundlegenden Layout,
  • SEO-/Marketing-Leistungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Solche Leistungen werden gesondert angeboten und abgerechnet.

8.4 Backups & Wiederherstellung: Backups reduzieren das Risiko eines Datenverlusts, eine vollständige Wiederherstellung kann jedoch nicht garantiert werden (z. B. bei Drittanbieterfehlern, Malware, Datenbankkorruption). Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Aufbewahrung der Backups zeitlich begrenzt. Der Kunde bleibt verantwortlich für zusätzliche eigene Datensicherungen.

8.5 Reaktionszeiten / Verfügbarkeit: Der Auftragnehmer erbringt Wartungsleistungen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) oder Reaktionszeit wird nicht geschuldet, es sei denn, dies ist ausdrücklich als SLA vereinbart.

8.6 Vergütung & Fälligkeit: Die Vergütung und der Abrechnungszeitraum (monatlich/vierteljährlich/jährlich) ergeben sich aus dem Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Wartungsleistungen nach vorheriger Ankündigung auszusetzen, solange der Zahlungsverzug andauert.

8.7 Laufzeit & Kündigung: Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

9. Vertraulichkeit

9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.

9.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

10. Höhere Gewalt

10.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Strom- oder Serverausfälle, Streiks, behördliche Maßnahmen) entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Oldenburg.

11.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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